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Bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen steht für uns der Interessensausgleich zwischen den einzelnen Eigentümer und den gemeinsamen Zielen der Gemeinschaft im Vordergrund.
Verwaltung von Wohneigentumsanlagen Ein wesentliches gemeinschaftliches Ziel einer Eigentümergemeinschaft sehen wir unter anderem in der Wertsicherung und Wertsteigerung jedes einzelnen Sonder- und Teileigentums, sowie des Gemeinschaftseigentums.
Die Meinhart Hausverwaltung ist stets um Transparenz der erbrachten Leistungen, sowie um eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat bemüht. Verwaltung von
Wohnungseigentumsanlagen.
Regelmäßige Objektbegehungen und Beiratsversammlungen werden durch uns durchgeführt. Wir bemühen uns um die optimale Behebung von festgestellten Baumängeln. Die Verwendung modernster Softwarelösungen gewährleistet die Erstellung detaillierter und übersichtlicher Abrechnungen und Wirtschaftspläne.
Die separate Auflistung aller Einzel- und Gemeinschaftskosten gewährleistet ein hohes Maß an Transparenz.
Wir sind bemüht, die Abrechnungen und Auswertungen in Übereinstimmung mit dem Wohnungseigentumsgesetz den individuellen Wünschen der Eigentümer anzupassen. Es ist unser Ziel, dass Sie sich ganz auf die angenehmen Dinge im Leben konzentrieren können. Sie sollen zu jeder Zeit das gute Gefühl haben, einen vertrauensvollen und souveränen Partner an Ihrer Seite zu wissen.
Im Rahmen des Verwaltungsvertrages bieten wir u. a. folgendes Leistungsspektrum:
- Aufstellen eines Wirtschaftsplans
- Jahresabrechnungen, Gesamt- und Einzelabrechnungen
- Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung
- Vorbereitung und Durchführung außerordentlicher Wohnungseigentümerversammlungen
bei besonderer Dringlichkeit.
- Führung eines separaten Treuhandkontos
- Inkasso des Wohngeldes
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
- Prüfung aller Eingangsrechnungen
- Erfassen von Instandsetzungsbedarf
- Ausschreibung und Vergabe notwendiger Reparaturen in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat
- Abnahme von Reparaturen
- Abschluss und Prüfung von Versicherungsverträgen und sonstigen relevanten Objektverträgen
- Regelmäßige Objektbegehung
- Schriftverkehr mit Eigentümern und Behörden
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