Wir verwalten Ihre Immobilie als wäre es unsere Eigene!
Ihre Hausverwaltung für die Region München
 
Unsere Verwaltung


Die Meinhart Hausverwaltung bietet Ihnen alles rund um die Verwaltung von Immobilien. Information und Kommunikation sind dabei unsere Grundpfeiler. Auf den nächsten Seiten werden wir Ihnen die Meinhart Hausverwaltung näher bringen und Ihnen einen kurzen Überblick über unser herausragendes Angebot geben.
Durchgeführte Sanierungen

Sanierung 2008 Sanierung Flachdach
Sanierung 2008 Sanierung Dachterrassen
Durchgeführte Sanierungen Link
Erreichbarkeit


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089/ 235 19 30 - 40
089/ 235 19 30 - 44
01805/700 14 44
 
Neue Heizkostenverordnung
Das Bundeskabinett hat ab 2009 Änderungen an der Heizkostenverordnung beschlossen. Dadurch soll sich sparsames und ökologisches Heizen noch mehr lohnen.

Die wichtigsten Neuregelungen sind:

  • Energiesparer sollen durch den neuen Verteilerschlüssel begünstigt werden: Für viele öl- und gasversorgte Gebäude mit Baujahr vor 1994 gilt künftig ein Verteilerschlüssel von 30 Prozent Grundkosten zu 70 Prozent Verbrauchskosten.
  • Bisher war die Änderung des Verteilerschlüssel nur einmalig, innerhalb der ersten drei Jahre nach dessen Festlegung, möglich. Künftig können Sie ihn ohne Einverständnis Ihrer Mieter auch mehrfach anpassen, wenn ein "sachgerechter Grund“ vorliegt (z.B. neue Heizungsanlage, verbesserte Wärmedämmung).
  • Schnelles Ableseergebnis: Laut neuer Heizkostenverordnung soll der Mieter "in der Regel innerhalb eines Monats“ nach Ablesung der Messgeräte das Ergebnis erfahren. Das ist nicht nötig, wenn die Ablesewerte im Gerät gespeichert und abrufbar sind.
  • Wärmezähler für Warmwasser: Bisher wurde der Energieanteil für die Warmwasserbereitung oft rechnerisch ermittelt. In Zukunft müssen Sie ihn direkt, mit Hilfe eines Wärmezählers, erfassen. Ausnahme: Der Einbau eines Wärmezählers ist aus baulichen oder technischen Gründen zu teuer.
  • Klarheit für Solaranlagen: Der Anteil der Sonnenenergie an der Erwärmung des Trinkwassers darf nicht berücksichtigt werden. Er muss vom Gesamtverbrauch abgezogen werden – mittels separater Messung oder rechnerisch. Ausnahme: bei Gebäuden mit maximal vier Wohneinheiten (pauschaler Anteil von 50 Prozent darf angesetzt werden).
  • Passivhausbesitzer werden belohnt: Für sie entfällt die Verpflichtung zur verbrauchsabhängigen Heizkostenverteilung.
  • Alte Messgeräte austauschen: Vor Juli 1981 installierte Geräte oder Warmwasserkostenverteiler müssen bis Ende 2013 ausgetauscht werden.

Die neue Heizkostenverordnung soll – nach ihrer Freigabe im Bundesrat – voraussichtlich am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Für Abrechnungszeiträume, die vor diesem Datum beginnen, gilt aber nach wie vor die derzeit gültige Verordnung.

 

 
Neue Heizkostenverordnung
Das Bundeskabinett hat ab 2009 Änderungen an der Heizkostenverordnung beschlossen. Dadurch soll sich sparsames und ökologisches Heizen noch mehr lohnen.
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Ab wann ist eine Jahresabrechnung ungültig
Nicht die fehlerbehafteten Kosten sind der Grund dafür, ob eine Jahresabrechnung vollständig oder teilweise ungültig ist, sondern deren Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit.
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