Wir verwalten Ihre Immobilie als wäre es unsere Eigene!
Ihre Hausverwaltung für die Region München
 
Unsere Verwaltung


Die Meinhart Hausverwaltung bietet Ihnen alles rund um die Verwaltung von Immobilien. Information und Kommunikation sind dabei unsere Grundpfeiler. Auf den nächsten Seiten werden wir Ihnen die Meinhart Hausverwaltung näher bringen und Ihnen einen kurzen Überblick über unser herausragendes Angebot geben.
Durchgeführte Sanierungen

Sanierung 2008 Sanierung Flachdach
Sanierung 2008 Sanierung Dachterrassen
Durchgeführte Sanierungen Link
Erreichbarkeit


Wir sind zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo. bis Fr.:
Di. bis Do.:

Telefon:
Fax:
Hotline (in Notfällen):
€ 0,15 / Minute
10.00 - 12.00 Uhr
14.30 - 16.30 Uhr

089/ 235 19 30 - 40
089/ 235 19 30 - 44
01805/700 14 44
 
Sondereigentum

Die Meinhart Hausverwaltung vertritt im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung die Interessen der Eigentümer des Sondereigentums gegenüber den Mietern.

Verwaltung von
Sondereigentum.

Ein aktives Kostenmanagement dient der Begrenzung der Betriebs- sowie Instandhaltungskosten und fördert somit die Vermietbarkeit der einzelnen Mietwohnungen der Objekte sowie erhöht bzw. erhält die Objektrendite.

Eine konsequente Mieterbetreuung, jederzeitige Erreichbarkeit, sowie ein schnelles Reagieren eventuell auftretende Probleme sorgen für zufriedenere Mieter und somit für eine geringere Mieterfluktuation.

Im Rahmen des Mietverwaltungsvetrages bieten wir u. a. folgendes Leistungsspektrum:

  • Akquisition von Mietinteressenten
  • Abschluss von Mietverträgen
  • Mieterhöhungen
  • Beendigung von Mietverhältnissen
  • Entgegennahme von Kündigungen
  • Anfertigen der Abnahmeprotokolle
  • Kontrolle der Schönheitsreparaturen
  • Abrechnung und Rückzahlung der Kaution
  • Führung eines separaten Treuhandkontos
  • Mietinkasso und Kontrolle
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Prüfung aller Eingangsrechnungen
  • Ausschreibung und Vergabe notwendiger Reparaturen
  • Abnahme von Reparaturen
  • Abrechnung, Einnahmen- Überschussrechnung für den Eigentümer
  • Betriebskostenabrechnung für die Mieter
  • Schriftverkehr mit Mietern und Behörden
 
Neue Heizkostenverordnung
Das Bundeskabinett hat ab 2009 Änderungen an der Heizkostenverordnung beschlossen. Dadurch soll sich sparsames und ökologisches Heizen noch mehr lohnen.
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Ab wann ist eine Jahresabrechnung ungültig
Nicht die fehlerbehafteten Kosten sind der Grund dafür, ob eine Jahresabrechnung vollständig oder teilweise ungültig ist, sondern deren Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit.
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