Wir verwalten Ihre Immobilie als wäre es unsere Eigene!
Ihre Hausverwaltung für die Region München
 
Unsere Verwaltung


Die Meinhart Hausverwaltung bietet Ihnen alles rund um die Verwaltung von Immobilien. Information und Kommunikation sind dabei unsere Grundpfeiler. Auf den nächsten Seiten werden wir Ihnen die Meinhart Hausverwaltung näher bringen und Ihnen einen kurzen Überblick über unser herausragendes Angebot geben.
Durchgeführte Sanierungen

Sanierung 2008 Sanierung Flachdach
Sanierung 2008 Sanierung Dachterrassen
Durchgeführte Sanierungen Link
Erreichbarkeit


Wir sind zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo. bis Fr.:
Di. bis Do.:

Telefon:
Fax:
Hotline (in Notfällen):
€ 0,15 / Minute
10.00 - 12.00 Uhr
14.30 - 16.30 Uhr

089/ 235 19 30 - 40
089/ 235 19 30 - 44
01805/700 14 44
 
Serviceleistungen

Zu unserer Verwaltungstätigkeit bieten wir Ihnen auch weitere Dienstleistungen an. Dies ist vor allem für Eigentümer interessant, die die Verwaltung selbst durchführen, aber bei einigen Themen Unterstützung benötigen (z.B. Besitzer einer Mietwohnung, die nur die Nebenkostenabrechnung rechtssicher erstellen lassen wollen).

Unser Service für Eigentümer/Vermieter kleinerer Objekte:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Bringen Sie uns alle Ihre Belege
und wir erstellen für Sie die
komplette Jahresabrechnung!
  • Zeitersparnis - Sie bringen uns nur Ihre Belege – wir kümmern uns um den Rest!
  • Kostenersparnis - Sie zahlen nur unseren tatsächlichen Stundenaufwand
  • Sie erhalten von uns eine ordnungsgemäße Abrechnung auf Grundlage des Wohnungseigentumsgesetz
  • Ihre Abrechnung ist übersichtlich und klar gestaltet
  • Sie (und Ihre Mieter) erhalten einen exakten Überblick über die Nebenkosten
  • Genaue Sortierung der Sachkonten nach Umlagefähigkeit auf den Mieter
  • Ausweisung des Abrechnungsergebnisses unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen, sowie der offenen Forderungen
  • Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gerne eine „Muster-Jahresabrechnung“ zu Ihrer Information
  • Für alle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung
Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie nach einem neuem Urteil nachweisen müssen, dass Sie die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter rechtzeitig übergeben haben? Wenn Sie das nicht können, und die Jahresfrist ist abgelaufen, haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf Begleichung etwaiger Nachforderungen.
 
Neue Heizkostenverordnung
Das Bundeskabinett hat ab 2009 Änderungen an der Heizkostenverordnung beschlossen. Dadurch soll sich sparsames und ökologisches Heizen noch mehr lohnen.
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Ab wann ist eine Jahresabrechnung ungültig
Nicht die fehlerbehafteten Kosten sind der Grund dafür, ob eine Jahresabrechnung vollständig oder teilweise ungültig ist, sondern deren Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit.
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