| Serviceleistungen |
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Unser Service für Eigentümer/Vermieter kleinerer Objekte: Ihre Vorteile auf einen Blick: Bringen Sie uns alle Ihre Belege
und wir erstellen für Sie die komplette Jahresabrechnung!
Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie nach einem neuem Urteil nachweisen müssen, dass Sie die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter rechtzeitig übergeben haben? Wenn Sie das nicht können, und die Jahresfrist ist abgelaufen, haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf Begleichung etwaiger Nachforderungen. |



Zu unserer Verwaltungstätigkeit bieten wir Ihnen auch weitere Dienstleistungen an. Dies ist vor allem für Eigentümer interessant, die die Verwaltung selbst durchführen, aber bei einigen Themen Unterstützung benötigen (z.B. Besitzer einer Mietwohnung, die nur die Nebenkostenabrechnung rechtssicher erstellen lassen wollen).
Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie nach einem neuem Urteil nachweisen müssen, dass Sie die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter rechtzeitig übergeben haben? Wenn Sie das nicht können, und die Jahresfrist ist abgelaufen, haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf Begleichung etwaiger Nachforderungen.