Wir verwalten Ihre Immobilie als wäre es unsere Eigene!
Ihre Hausverwaltung für die Region München
 
Unsere Verwaltung


Die Meinhart Hausverwaltung bietet Ihnen alles rund um die Verwaltung von Immobilien. Information und Kommunikation sind dabei unsere Grundpfeiler. Auf den nächsten Seiten werden wir Ihnen die Meinhart Hausverwaltung näher bringen und Ihnen einen kurzen Überblick über unser herausragendes Angebot geben.
Durchgeführte Sanierungen

Sanierung 2008 Sanierung Flachdach
Sanierung 2008 Sanierung Dachterrassen
Durchgeführte Sanierungen Link
Erreichbarkeit


Wir sind zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo. bis Fr.:
Di. bis Do.:

Telefon:
Fax:
Hotline (in Notfällen):
€ 0,15 / Minute
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14.30 - 16.30 Uhr

089/ 235 19 30 - 40
089/ 235 19 30 - 44
01805/700 14 44
 
Ab wann ist eine Jahresabrechnung ungültig
Nicht die fehlerbehafteten Kosten sind der Grund dafür, ob eine Jahresabrechnung vollständig oder teilweise ungültig ist, sondern deren Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit.

Im September 2003 wird eine Käuferin Eigentümerin der Wohnung Nr. 1 einer Wohnanlage. Auf den Miteigentumsanteil der Wohnung Nr. 1 von 100/1000 waren im Mai 2003 Anteile der Wohnung Nr. 2, 7 und 8 übertragen worden. Die Teilungserklärung wurde nicht geändert. Im Grundbuch wurde der Eigentümerin nun ein Anteil von 392/100 für die Wohnung Nr. 1 eingetragen. In der ETV vom Juni 2005 wurden auch Beschlüsse über die Jahresabrechnungen 2003 und 2004 gefasst. Zu Lasten der Wohnung Nr. 1 war der neue Verteilungsschlüssel von 392/100 zugrunde gelegt worden. Die Eigentümerin verlangte, dass diese beiden Beschlüsse aufzuheben seien.

Das Amtsgericht teilte die Auffassung und hob die Beschlüsse auf, da sie auf einem falschen Verteilungsschlüssel beruhten. Denn maßgeblich sei laut Gemeinschaftsordnung die Teilungserklärung, welche nicht geändert worden war.

Jetzt verlangte die Eigentümerin im weiteren Beschwerdeverfahren die Aufhebung der gesamten Abrechnungen, was das OLG zurückwies. Allein die Tatsache, dass die Einzelabrechnungen wegen Verwendung falsche Verteilungsschlüssel für nichtig erklärt wurden, heißt das nicht, dass die Gesamtabrechnungen ebenfalls nichtig sei. Denn eine falsche Verteilung von Ausgaben und Einnahmen auf einzelne Wohnungseigentümer hat auf die Richtigkeit von der Gesamt- oder Einzelabrechnung keine Auswirkung, sofern diese von der Verschiebung - wie hier - nicht berührt werden.

Für die Abgrenzung zwischen vollständiger oder nur teilweiser Ungültigerklärung komme es nicht darauf an, ob ein quantitativ erheblicher Teil der Abrechnung fehlerhaft ist.

 
Neue Heizkostenverordnung
Das Bundeskabinett hat ab 2009 Änderungen an der Heizkostenverordnung beschlossen. Dadurch soll sich sparsames und ökologisches Heizen noch mehr lohnen.
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Ab wann ist eine Jahresabrechnung ungültig
Nicht die fehlerbehafteten Kosten sind der Grund dafür, ob eine Jahresabrechnung vollständig oder teilweise ungültig ist, sondern deren Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit.
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