Wir verwalten Ihre Immobilie als wäre es unsere Eigene!
Ihre Hausverwaltung für die Region München
 
Unsere Verwaltung


Die Meinhart Hausverwaltung bietet Ihnen alles rund um die Verwaltung von Immobilien. Information und Kommunikation sind dabei unsere Grundpfeiler. Auf den nächsten Seiten werden wir Ihnen die Meinhart Hausverwaltung näher bringen und Ihnen einen kurzen Überblick über unser herausragendes Angebot geben.
Durchgeführte Sanierungen

Sanierung 2008 Sanierung Flachdach
Sanierung 2008 Sanierung Dachterrassen
Durchgeführte Sanierungen Link
Erreichbarkeit


Wir sind zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo. bis Fr.:
Di. bis Do.:

Telefon:
Fax:
Hotline (in Notfällen):
€ 0,15 / Minute
10.00 - 12.00 Uhr
14.30 - 16.30 Uhr

089/ 235 19 30 - 40
089/ 235 19 30 - 44
01805/700 14 44
 
Gewerbeverwaltung

Insbesondere bei der Verwaltung von Gewerbeobjekten ist ein vorausschauendes Immobilienmanagement einer der wichtigsten Faktoren, um Ihr Objekt langfristig marktfähig zu halten.

Wir sehen im Einsatz professionellen Facility Managements ein Potential zur Verbesserung der Auslastung der vermietbaren Flächen sowie der Senkung der Energie- und Instandhaltungskosten, somit der Senkung der Betriebskosten. Dies fördert die Vermietbarkeit der Gewerbeflächen und erhält bzw. erhöht die Objektrendite.

Verwaltung von
Gewerbeobjekten.

Um die Rentabilität zu sichern, ist es notwendiger denn je, fortwährend Ihr Gewerbeobjekt zu optimieren und dauerhaft attraktiv zu gestalten.

Im Rahmen unserer Tätigkeit können wir Ihnen selbstverständlich alle Dienstleistungen einer professionellen und kompetenten Immobilienverwaltung anbieten.
Hierbei berücksichtigen wir natürlich die Besonderheiten, die gewerblich genutzte Objekte mit sich bringen.

Nachfolgend ein kurzer Überblick unserer Leistungen:

  • Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse unter besonderer Beachtung des Gewerbe-Mietrechts
  • Durchführung und Abwicklung von weiteren für das Objekt erforderlichen und zweckmäßigen Verträgen (optimale Vertragsgestaltung)
  • Juristische Betreuung
  • Finanz- und Vermögensverwaltung
  • Technische Verwaltung
 
Neue Heizkostenverordnung
Das Bundeskabinett hat ab 2009 Änderungen an der Heizkostenverordnung beschlossen. Dadurch soll sich sparsames und ökologisches Heizen noch mehr lohnen.
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Ab wann ist eine Jahresabrechnung ungültig
Nicht die fehlerbehafteten Kosten sind der Grund dafür, ob eine Jahresabrechnung vollständig oder teilweise ungültig ist, sondern deren Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit.
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