Wir verwalten Ihre Immobilie als wäre es unsere Eigene!
Ihre Hausverwaltung für die Region München
 
Unsere Verwaltung


Die Meinhart Hausverwaltung bietet Ihnen alles rund um die Verwaltung von Immobilien. Information und Kommunikation sind dabei unsere Grundpfeiler. Auf den nächsten Seiten werden wir Ihnen die Meinhart Hausverwaltung näher bringen und Ihnen einen kurzen Überblick über unser herausragendes Angebot geben.
Durchgeführte Sanierungen

Sanierung 2008 Sanierung Flachdach
Sanierung 2008 Sanierung Dachterrassen
Durchgeführte Sanierungen Link
Erreichbarkeit


Wir sind zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo. bis Fr.:
Di. bis Do.:

Telefon:
Fax:
Hotline (in Notfällen):
€ 0,15 / Minute
10.00 - 12.00 Uhr
14.30 - 16.30 Uhr

089/ 235 19 30 - 40
089/ 235 19 30 - 44
01805/700 14 44
 
Facility Management

Facility Management [fəˈsɪlɪtɪ ˌmænidʒmənt] (gebräuchliche Abkürzung: FM) bezeichnet die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen (engl. facilities).

Facility Management betrachtet alle kostenrelevanten Aspekte eines Gebäudes, die nicht zum Kerngeschäft gehören.

Facility Management bedeutet für uns eine professionelle Gebäudebewirtschaftung im technischen, kaufmännischen und infrastrukturellem Bereich.

Ganzheitliches Management
rund um Ihr Gebäude.

 

 

Technisches Gebäudemanagement:

  • Wartung/Inspektion
  • Instandsetzung
  • Installationen
  • Modernisieren
  • Umbauten
  • Abnahme, Prüfung

 

Kaufmännisches Gebäudemanagement:

  • Vertragsmanagement
  • Verwaltung
  • Eigentümerbetreuung
  • Mieter-/Vermieterbetreuung
  • Kostenverfolgung
  • Projektmanagement
  • Buchhaltung

 

Infrastrukturelles Gebäudemanagement:

  • Reinigung
  • Grünanlagen
  • Hausmeister
  • Winterdienst
  • Müllentsorgung

Unser Ziel ist es, die optimale Nutzung und Rentabilität Ihres Gebäudes zu erreichen.

 
Neue Heizkostenverordnung
Das Bundeskabinett hat ab 2009 Änderungen an der Heizkostenverordnung beschlossen. Dadurch soll sich sparsames und ökologisches Heizen noch mehr lohnen.
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Ab wann ist eine Jahresabrechnung ungültig
Nicht die fehlerbehafteten Kosten sind der Grund dafür, ob eine Jahresabrechnung vollständig oder teilweise ungültig ist, sondern deren Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit.
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